Derzeit werden neue Mindestanforderungen an die Regulierung von Nachhaltigkeitsaspekten auf EU-Ebene vorbereitet. Grundlage der Regelungen ist eine sogenannte Taxonomie, welche die Basisdefinitionen für die Nachhaltigkeitsregulierung schafft.

Bereits im November 2019 wurde die sog. Transparenz-Verordnung veröffentlicht. Die Neuregelungen enthalten verschiedene Anforderungen und sind seit 10. März 2021 verpflichtend. Nachstehend ist eine Auswahl der Anforderungen zusammengestellt:

  • Offenlegung Strategien bzgl. Nachhaltigkeitsrisiken
  • Offenlegung hinsichtlich  Einklang von Vergütungspolitik mit Bezug zu Nachhaltigkeitsrisiken
  • Vorvertragliche Erläuterung an Kunden hinsichtlich Einbeziehung Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen
  • Pflichten bei Kundenabfragen
  • Pflichten beider Geeignetheitsprüfung
  • Pflichten bei der Auswahl von Produkten

Nachhaltigkeit – Anforderung im Risikomanagement

Die BaFin hat Ende 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Die EZB hat im Mai 2020 einen Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken mit den Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf Risikomanagement und Offenlegung zur Konsultation gestellt.

Danach wird gefordert, dass sich die Institute mit den entsprechenden Risiken auseinandersetzen und dies angemessen dokumentieren (unter anderem hinsichtlich der Aspekte „Strategien“ und „Risikomanagement“).

Die BaFin sieht Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten. Eine separate Risikoart „Nachhaltigkeitsrisiken“ wird abgelehnt. Da die Inhalte sowie die Adressierung des Proportionalitätsprinzip insgesamt recht allgemein gefasst sind, bleibt abzuwarten, welche konkreten Anforderungen die BaFin bzw. die EZB in der Aufsichtspraxis zukünftig tatsächlich stellt. Es wird jedoch in jedem Fall erforderlich sein, Nachhaltigkeitsrisiken zukünftig explizit in der internen Dokumentation und in der Kommunikation mit Kunden zu thematisieren.

Weitere Anforderungen zum Thema Nachhaltigkeit werden für Institute in absehbarer Zeit hinzukommen; der Umsetzungsbedarf wird auch davon beeinflusst, wie sich das einzelne Institut im Bereich Nachhaltigkeit positioniert.

Konkreter Handlungsbedarf

Im Einzelnen ergibt sich für jedes betroffene Unternehmen Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • Anpassungen im internen Regelwerk
  • Anpassungen der kundenbezogenen Dokumente
  • Veröffentlichung bestimmter Informationen

Unser Angebot – Ihr Nutzen

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Wir bieten langjährige Erfahrung, hohe professionelle Kompetenz und persönliche Betreuung auf qualifiziertem Niveau.

Im Einzelnen offerieren wir Ihnen folgende Unterstützungsleistungen:

  • Auswirkungs-Analyse für Ihr Geschäft
  • Erarbeitung eines Umsetzungsplans
  • Unterstützung bei der Umsetzung