Begleitung bei Beantragung einer BaFin-Erlaubnis
Als einen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten im Bereich Beratung bieten wir für Finanzdienstleister bzw. Wertpapierinstitute Unterstützungsleistungen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank an. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei unter anderem:
- Abklärung Erlaubnisumfang
- Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise und Belege
- Formulierung des Erlaubnisantrags
- Mitwirkung bei der Erstellung des Regelwerks/Organisationshandbuchs
- Mitwirkung bei der Erstellung des Geschäftsplans
- Beratung im Zusammenhang mit den Eigenmittelanforderungen
In der Vergangenheit haben wir bereits zahlreiche Institute im Rahmen des Erlaubnisverfahrens unterstützt.
Erlaubnispflicht für Kryptoverwahrgeschäft seit 2020
Im Rahmen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben ist seit 01. Januar 2020 auch das sogenannte Kryptoverwahrgeschäft erlaubnispflichtig. Als Kryptoverwahrgeschäft wird im KWG definiert „die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern und zu übertragen, für andere“.
Mit der Einordnung des Kryptoverwahrgeschäfts als regulierte Finanzdienstleistung unterliegen entsprechende Unternehmen der Aufsicht der BaFin. Eine Besonderheit besteht darin, dass eine Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts die Erbringung anderer Finanzdienstleistungen ausschließt. Es handelt sich somit um sogenannte „Spezial-Finanzdienstleistungsinstitute“.