Im aktuellen Magazin des Private Banker vom November 2023 haben wir Möglichkeiten und Grenzen der Erlaubnisfreiheit für Family Offices erörtert. Ein wesentliches Kriterium, ob eine Erlaubnispflicht der Tätigkeit von Family Offices gemäß Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) vorliegt, ist die Beurteilung, ob einschlägige Erlaubnistatbestände gewerblich erbracht werden. Der ausführliche Beitrag findet sich hier.