Überblick
Spezialisierung auf mittelständische Institute der regulierten Finanzdienstleistungsbranche
Unser Leistungsangebot ist fokussiert auf die Bedürfnisse einer Branche, die einer hohen Regulierungsdichte unterliegt.
Angesichts der sich abzeichnenden weiteren Erhöhung der regulatorischen Vorgaben erfordert die Prüfung und Beratung aufsichtsrechtlich regulierter Unternehmen ein hohes Maß an Spezialwissen.
Den Anforderungen an eine professionelle Beratung und Prüfung kann nur eine entsprechend spezialisierte Organisation gerecht werden.
Prüfungsleistungen
Wir führen Prüfungen bei Instituten mit verschiedenen Geschäftsschwerpunkten durch. Garant für die Effizienz unserer Prüfungen ist eine hohe professionelle Kompetenz durch die persönliche Betreuung. Ohne ständig wechselnde Prüfungsteams sichern wir Ihnen eine qualitativ hochwertige Prüfungsabwicklung zu.
Die Inanspruchnahme Ihrer Unternehmens-Ressourcen ist dadurch auf das notwendige Maß begrenzt. Durch die schlanke Organisationsstruktur unserer Gesellschaft ergibt sich für Sie ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis.
Beratungsleistungen
Die aufsichtsrechtliche Regulierung erfordert die Erfüllung verschiedener branchenspezifischer Vorgaben, die tendenziell zunehmend komplexer werden. Diese Vorgaben können für Ihr Unternehmen zu verschiedenen Anlässen ein erhöhtes Maß an Spezialkompetenz erfordern. Unser Erfahrungsspektrum und Leistungsangebot in der Beratung umfasst schwerpunktmäßig Gestaltungsberatung und Umsetzungsunterstützung bei verschiedenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
In diesem Zusammenhang haben wir umfangreiche Erfahrung als Dienstleister im Zusammenhang mit der Erlangung einer BaFin-Erlaubnis. Daneben sind wir zu verschiedenen Anlässen auch mit der Bewertung regulierter Wertpapierinstitute bzw. Finanzdienstleister und mit der Schulung von Aufsichtsräten im Bereich Aufsichtsrecht tätig.
Outsourcing/Auslagerung: Interne Revision und Compliance
Vor dem Hintergrund der von uns angebotenen spezialisierten Dienstleistung bieten wir auch die Übernahme betrieblicher Funktionen an, insbesondere die Übernahme der Internen Revision und des Compliance-Office, soweit dies nach den bestehenden (aufsichts-)rechtlichen Regelungen zulässig ist. MaRisk 2024 mit der aktuell konsultierten 8. MaRisk-Novelle und die Anforderungen der MiFID II einschliesslich aktueller ESG-Anforderungen sowie fortlaufende Veränderungen im Bereich des Meldewesens machen professionellere Prozesse sowohl auf Seiten der Wertpapierinstitute bzw. Finanzdienstleister als auch auf Seiten der Wirtschaftsprüfer erforderlich.
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