12. August 2026: Die Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates von Wertpapierinstituten sind vielfältig. Die Kernaufgabe „Unternehmensüberwachung“ erfordert zunächst ein Branchenverständnis und ein Verständnis des Geschäftsmodells. Von großem Vorteil ist darüber hinaus, wenn auch Kompetenz im Umgang mit Aufsichtsbehörden vorhanden ist. Wünschenswert wäre auch, dass in jedem Aufsichtsrat ein „Financial Expert“, d.h. ein Mitglied mit besonderem Sachverstand in Rechnungslegung bzw. Abschlussprüfung, vertreten ist. Der Aufsichtsrat bei Wertpapierinstituten unterliegt darüber hinaus den spezifischen Regelungen des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). In unserer aktuellen Kolumne im Private Banker Vermögensverwalter eMagazin beleuchten wir wesentliche Anforderungen. Den Beitrag finden Sie hier.