Abschlussprüfung / Wirtschaftsprüfer für registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften

Warum müssen registrierte KVGs eine Abschlussprüfung durchführen lassen?

Registrierte KVGs unterliegen den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gemäß KAGB sind sie verpflichtet, ihren Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Ziel ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Transparenz gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörden.

Welche Unterlagen müssen geprüft werden?

  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Lagebericht (falls erforderlich)
  • Investments (nur falls intern verwaltet)
  • Geldwäscherechtliche Anforderungen
  • Anzeigewesen gegenüber der BaFin

Wer darf die Prüfung durchführen?

Nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nach der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) als Abschlussprüfer zugelassen sind. Sie müssen unabhängig und sachkundig sein.

Wie oft muss die Prüfung erfolgen?

Die Prüfung ist jährlich durchzuführen, innerhalb von 9 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Was sind die wichtigsten Prüfungsschwerpunkte?

  • Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung
  • Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS)
  • Richtigkeit der Bewertung von Vermögenswerten
  • Einhaltung der KAGB- und BaFin-Vorgaben, sowie Geldwäscheprävention
  • Compliance mit Anlegerinformationen und Transparenzpflichten

Welche geldwäscherechtlichen Anforderungen werden geprüft?

KVGs unterliegen auch den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und der EU-Geldwäscherichtlinie. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen der Abschlussprüfung mitgeprüft. Geprüft wird:

  • Tätigkeit des Geldwäschebeauftragten
  • Risikoanalyse und -management: Vorhandensein einer aktuellen, schriftlichen Risikoanalyse sowie angemessener interner Sicherungsmaßnahmen.
  • Identifizierungspflichten: Ordnungsgemäße Identifizierung und Überprüfung von Anlegern (KYC – Know Your Customer).
  • Meldepflichten: Einhaltung der Meldepflichten bei Verdachtsfällen an die Financial Intelligence Unit (FIU).
  • Schulungen: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zu Geldwäscheprävention.
  • Dokumentation: Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller relevanten Prozesse und Maßnahmen.

Was passiert bei Mängeln oder Verstößen?

Der Wirtschaftsprüfer muss Mängel im Prüfungsbericht dokumentieren. Schwerwiegende Verstöße können auch zur Einschränkung des Bestätigungsvermerks führen. Die BaFin kann bei Verstößen auch Sanktionen verhängen.

Gibt es Besonderheiten für kleine KVGs?

Auch kleine oder neu gegründete KVGs sind prüfungspflichtig, sofern sie BaFin-registriert sind. Es gibt keine generelle Ausnahme, aber die Prüfung kann bei einfachen Strukturen weniger aufwendig sein.

Wie bereite ich mich als KVG auf die Prüfung vor?

  • Klare Prozesse in Rechnungswesen und Regulatorik
  • Dokumentation aller Geschäftsvorfälle und Entscheidungen
  • Frühzeitige Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer

Welche Kosten sind mit der Prüfung verbunden?

Die Kosten hängen von der Größe und Komplexität der KVG ab. Sie umfassen Honorare für:

  • Prüfungsvorbereitung
  • Prüfungsdurchführung
  • ggf. Prüfungsschwerpunkte oder Nachbesserungen