Abschlussprüfung/Wirtschaftsprüfer für Wertpapierinstitute

Warum müssen Wertpapierinstitute eine Abschlussprüfung und WpHG-Prüfung durchführen lassen?

Wertpapierinstitute unterliegen als Finanzdienstleister besonderen regulatorischen Anforderungen. Die jährliche Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ist gesetzlich vorgeschrieben (u.a. nach WpIG, HGB und den Vorgaben der BaFin/ESMA). Sie dient der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, der Einhaltung von Kapital- und Liquiditätsvorschriften sowie dem Schutz der Anleger und der Stabilität des Finanzsystems.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung von Wertpapierinstituten?

Wichtige Rechtsgrundlagen sind:

  • Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
  • Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere §§ 340k ff.
  • EU-Verordnungen (z.B. CRR, MiFID II)
  • Prüfungsstandards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer)

Welche Aufgaben hat der Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung eines Wertpapierinstituts?

Der Wirtschaftsprüfer prüft u.a.:

  • Jahresabschluss und Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Einhaltung der regulatorischen Anforderungen (z.B. Eigenkapital, Risikomanagement, Meldepflichten)
  • Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) und der Compliance
  • Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Geschäfte (z.B. Vermögensverwaltung, Fondsmanagement, Vermittlungen, Platzierungen)
  • Einhaltung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)

Wer darf Wertpapierinstitute prüfen?

Nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die von der Absichtsbehörde (in Deutschland: BaFin) anerkannt und registriert sind. Spezielle Kenntnisse der Branche bzw. im Finanzdienstleistungssektor sind essenziell.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Planung: Risikoanalyse, Festlegung der Prüfungsschwerpunkte
  2. Durchführung: Prüfung der Buchführung, Geschäfte, Prozesse und Systeme
  3. Berichterstattung: Erstellung des Prüfungsberichts und des Bestätigungsvermerks
  4. Kommunikation: Vorstellung der Ergebnisse an Vorstand bzw. die Geschäftsführung und ggf. an den Aufsichtsrat

Wie lange dauert eine Abschlussprüfung?

Die Dauer hängt von Größe und Komplexität des Instituts ab. Bei kleineren Instituten dauert sie oft einige Wochen, bei großen Instituten mehrere Monate.

Welche Bereiche werden neben dem Jahresabschluß besonders intensiv geprüft?

Typische Schwerpunkte sind:

  • Risikomanagement: Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationelle Risiken
  • Compliance: Einhaltung von Meldepflichten, Geldwäscheprävention, MiFID-II-Vorgaben
  • IT-Systeme: Sicherheit, Datenintegrität, digitale Prozesse, DORA-Verordnung
  • Eigenkapitalausstattung: Solvabilität, Stresstests

Werden auch IT-Systeme und Cybersecurity geprüft?

Ja, die Prüfung umfasst auch die IT-Infrastruktur, insbesondere die Sicherheit der IT-Systeme, die Datenverarbeitung und den Schutz vor Cyberangriffen.

Was bedeutet der Bestätigungsvermerk?

Der Bestätigungsvermerk ist die öffentliche Erklärung des Wirtschaftsprüfers, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Er kann uneingeschränkt oder eingeschränkt erteilt werden oder auch versagt werden.

Muss der Prüfungsbericht an die BaFin übermittelt werden?

Ja, der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk sind der BaFin vorzulegen.

Welche Konsequenzen hat ein negativer Prüfungsbericht?

Negative Befunde können zu erhöhten Eigenkapitalanforderungen, Sonderprüfungen, Bußgeldern oder im Extremfall zum Entzug der Erlaubnis führen.

Wie oft muss eine Abschlussprüfung durchgeführt werden?

Die Abschlussprüfung ist jährlich durchzuführen. Zusätzlich können Sonderprüfungen durch die BaFin angeordnet werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Abschlussprüfung?

Die Kosten hängen von Umfang und Komplexität der Prüfung ab. Sie werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Wie wählt ein Wertpapierinstitut seinen Wirtschaftsprüfer aus?

Die Auswahl erfolgt durch die Geschäftsführung, oft in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Kriterien sind Fachkompetenz, Unabhängigkeit, Erfahrung im Finanzsektor und Reputation.

Wie lange darf ein Wirtschaftsprüfer ein Institut prüfen?

Nach aktuellem Recht ist die Prüfungsdauer auf maximal 10 Jahre begrenzt, danach ist eine Rotation zwingend.

Gelten für kleine Wertpapierinstitute Erleichterungen?

Ja, für kleinere Institute (z.B. als „kleine und nicht komplexe Institute“ eingestuft) gelten Vereinfachungen, die aber faktisch keine großen Erleichterungen darstellen.

Gibt es neue regulatorische Anforderungen, die die Abschlussprüfung betreffen?

Aktuell relevant sind u.a.:

  • Anpassungen durch die EU-Sustainable-Finance-Offensive (Nachhaltigkeitsberichterstattung)
  • Verschärfte Anforderungen an die IT-Sicherheit und Cyber-Resilienz (DORA)